Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
• zG des Anhängers über 750 kg
• zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
Bemerkung:
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung aber besondere Schulung erforderlich