Klasse A

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“; 21 Jahre für Trikes; 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Krafträder mit
Hubraum über 50 cm³ oderbbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW


Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bbH über 45 km/h
Leistung über 15 kW

Bemerkung:
Einschluss der Klassen AM, A1 und A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich